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 Wussten Sie schon?

185 Tage Winterreifenwetter. Nicht nur bei Schnee sind Winterreifen die angemessene Bereifung. Auch bei niedrigen Temperaturen (Orientierungswert unter 7°C), Eis, Regen und Hagel sind Sie mit Winterreifen sicher unterwegs.

Änderung der Straßenverkehrsordnung

Schnee, Eis, Regen, Kälte, Graupel und Raureif - der Winter 2005/2006 war lang und sehr kalt. Aber nicht nur das: In diesem Winter wurde auch die Neuregelung der StVO § 2 Absatz 3a verabschiedet. Mit dem 1.Mai trat diese in Kraft und lautet wie folgt:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. [.]"

Winterreifenpflicht?

Alle Autofahrer/innen, die bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 20,- € rechnen. Wenn sie darüber hinaus den Verkehr behindern, werden 40,- € fällig. Bei einem durch mangelnde Bereifung verursachten Unfall müssen die Autofahrer/innen sogar mit einem Strafpunkt in Flensburg rechnen.

Wir raten Ihnen zur Umrüstung von Sommer- auf Winterreifen - zuallererst aber aufgrund des Sicherheitsaspektes!

 Wir bieten Ihnen einen kompletten Reifenservice für Sommerreifen und Winterreifen. Wir montieren und wuchten und beraten Sie fachkundig in allen Angelegenheiten zum Thema Reifen und Räder. Wir führen Reifen aller Hersteller und für alle Fahrzeuge. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Sortiment von Alufelgen, Stahlfelgen und Kompletträdern, Sommerreifen und Winterreifen.